Schritt für Schritt: Wie gehen Sie vor?

Ich würde mich über eine Kontaktaufnahme freuen. In einem ersten persönlichen Gespräch können wir in aller Ruhe  Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten einer Rechtsberatung oder Interessenvertretung ansprechen.

Bereits zu Beginn informiere ich Sie über die Kosten meiner Tätigkeit. Rechtsanwaltskosten entstehen Ihnen erst dann, wenn Sie mich auf dieser Grundlage beauftragen.

Haben wir die Erfolgsaussichten und Risiken Ihres Anliegens umfassend erörtert, entscheiden Sie über die weitere Vorgehensweise, insbesondere falls sich aus dem Beratungsgespräch Handlungsalternativen ergeben. Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, kann die Klärung der Kostenerstattung von hier aus erfolgen.

Ein erstes Informationsgespräch könnte nach Absprache auch an einem Ort Ihrer Wahl erfolgen, z.B. bei Ihnen zu Hause.

Schwerpunkt Versicherungsrecht / Medizinrecht / Vertragsrecht

In meiner zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei biete ich Ihnen Beratung, außergerichtliche Interessenwahrnehmung und Vertretung in Gerichtsprozessen in folgenden Bereichen an:

  • Versicherungsrecht (Versicherungsvertragsrecht einschließlich Vermittlerrecht, Sozialversicherungsrecht), Medizinrecht einschließlich Arzthaftungsrecht. Einige Beispiele aus diesen –sich teilweise überschneidenden – Rechtsgebieten:
    • Kraftfahrzeug- und Sachversicherung, Gebäudeversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Transportversicherung
    • Private Krankenversicherung, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Unfallversicherung
    • Behandlungsvertrag und Patientenrechte
    • Alternativmedizin
    • Abrechnungsfragen, ärztliche Kunstfehler, Schmerzensgeld
  • Vertragsrecht
    • Arbeitsrecht (einschließlich kollektives Arbeitsrecht)
    • Kaufvertrag
    • Vertrag über entgeltliche Leistungen

Mediation

Als neue Dienstleistung biete ich das Mediationsverfahren an. In der Mediation wird mit zwei oder mehreren Parteien versucht, einen oder mehrere Konflikte auf der Basis des Interessenausgleichs zu beenden. Im Erfolgsfall werden die beteiligten Parteien eine verbindliche Vereinbarung treffen. Hierbei findet keine Rechtsberatung statt, sondern eine Konfliktlösung, die den wahren Interessen der beteiligten Parteien am ehesten gerecht wird.